Statuten

Artikel 1 Unter dem Namen Berner Schriftstellerinnen und Schriftsteller Verein (BSV) besteht mit Sitz in Bern ein Verein im Sinne der Artikel 60 ff. ZGB.

Artikel 2 Der Verein bezweckt

a) die Förderung des literarischen Schaffens, insbesondere durch literarische Veranstaltungen und Schullesungen

b) die regelmässige Auszeichnung eines herausragenden literarischen Werkes mit dem Kurt Marti Literaturpreis

c) Beratung und nach Möglichkeit Unterstützung seiner Mitglieder als Schriftstellerinnen und Schriftsteller

d) das Mitwirken in kulturpolitischen Belangen

Artikel 3

a) Der Berner Schriftstellerinnen und Schriftsteller Verein besteht aus:
    - Aktivmitgliedern
    - Freundinnen und Freunden

b) Aktivmitglied kann jede Schriftstellerin und jeder Schriftsteller werden, von der/dem mindestens ein Werk veröffentlicht, im Radio, TV, im Internet, auf der Bühne oder als Film aufgeführt worden ist oder die/der sich als literarische Übersetzerin oder Übersetzer ausweist.

c) Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand nach vorangehender Prüfung der vorgelegten Werkproben. Gegen seinen Entscheid kann bei der Generalversammlung Berufung eingelegt werden.

d) Mitglieder, die sich um den BSV oder in einem weiteren Rahmen besonders verdient gemacht haben, können durch die Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Artikel 4 Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder durch Ausschluss durch den Vorstand. Ein Mitglied wird ausgeschlossen, wenn es seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt oder ihm und seinen Bestrebungen zuwiderhandelt. Der ausschliessende Entscheid des Vorstandes kann an die Generalversammlung weitergezogen werden.

Artikel 5

a) Aktive Mitglieder entrichten einen jährlichen Beitrag, dessen Höhe durch die Generalversammlung festgesetzt wird.

b) Die Freundinnen und Freunde des BSV zahlen einen durch die Generalversammlung bestimmten Mindestbetrag.

c) Vorstandsmitglieder im Amt und Ehrenmitglieder sind von Beitragsleistungen befreit.

Artikel 6 Die Organe des Vereins sind:

a) die Generalversammlung

b) der Vorstand

c) die Rechnungsrevisoren

Artikel 7

a) Die Generalversammlung wird gebildet durch Aktive, Freundinnen und Freunde und Ehrenmitglieder des BSV. Sie tritt ordentlicherweise einmal jährlich zusammen. Ausserordentliche Generalversammlungen finden statt, wenn die Präsidentin/der Präsident in Absprache mit dem Vorstand oder ein Fünftel der Mitglieder dies verlangen. Die Vereinsmitglieder haben an der Generalversammlung Stimm- und Wahlrecht und das Recht, Anträge zu stellen. Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr der anwesenden Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit fällt die Präsidentin/der Präsident den Stichentscheid. Statutenänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

b) Die Aufgaben der Generalversammlung:

   1. Beschlussfassung über die Statuten

   2. Wahl der Präsidentin/des Präsidenten und der übrigen Vorstandsmitglieder

   3. Wahl von zwei Rechnungsrevisoren

   4. Genehmigung von Jahresbericht

   5. Prüfung und Genehmigung der Jahresrechnung und des Jahresbudgets, das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr

   6. Bestimmung der Höhe von Jahresbeiträgen

   7. Behandlung der vom Vorstand vorgelegten Geschäfte

   8. Behandlung von Mitgliederanträgen. Diese müssen mindestens vierzehn Tage vor der Generalversammlung dem Präsidenten/der Präsidentin schriftlich eingereicht werden

Artikel 8 Der Vorstand besteht aus der Präsidentin/dem Präsidenten und drei bis neun weiteren Mitgliedern, darunter einer Vertretung der Freundinnen und Freunde des BSV. Der Vorstand wird jeweils für zwei Jahre bestellt, ist wiederwählbar und konstituiert sich selbst.

Artikel 9 Die Generalversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren. Sie müssen nicht Mitglied sein. Sie sind wiederwählbar. Sie prüfen das Rechnungswesen des Vereins und erstatten zuhanden der Generalversammlung einen schriftlichen Bericht. Sie können Anträge betreffend des Rechnungswesens stellen.

Artikel 10 Die Auflösung des Vereins erfolgt in Urabstimmung durch Zweidrittelmehrheit aller Stimmberechtigten. Wird durch die Urabstimmung die Auflösung des Vereins beschlossen, so entscheidet die Generalversammlung über die Verwendung eines allfälligen Vermögens im Sinne von Art. 2 dieser Statuten. Die Statuten vom 7. Juni 1995 wurden durch die Generalversammlung des Berner Schriftstellerinnen und Schriftsteller Vereins am 16. März 2019 geändert und erneut beschlossen.

Der Präsident: Daniel Himmelberger
Die Sekretärin: Ruth Strauss

Statuten zum Ausdrucken (PDF 125 KB)
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